Dokumente bei Ausbildungsbeginn

Jetzt bist du voller Tatendrang, möchtest dich sofort in den Cockpit hinein setzen und es soll losgehen! Und so soll es auch sein. Vorher müssen nur noch einige Formalitäten erledigt werden. Einige Dinge übernimmt dein Verein für dich. So wird z.B. die Anmeldung beim LVB, dem Luftsportverband Bayern, von dem Schriftführer der Abteilung Luftsport übernommen. Diese Meldung ist für die Ausbildung und den hierfür notwendigen Versicherungsschutz obligatorisch. Folgende Papiere musst du vor Beginn der Anfängerausbildung vorlegen:

  • die Beitritterklärung zum Verein,
  • eine Geburtsurkunde (oder eine beglaubigte Kopie),
  • eine Kopie vom Personalausweis oder Reisepass,
  • ein polizeiliches Behörden-Führungszeugnis,
  • ein Auszug aus dem Flensburger Zentralregister,
  • 2 Passbilder neueren Datums (wird benötigt für BZF und Flugschein),
  • bei Minderjährigen: eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • erste Hilfe Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort",
  • ein Flugbuch

Weitere Erläuterungen:

Fliegerarzt

Jeder Pilot muss sich seine körperliche Flugtauglichkeit von einem Fliegerarzt bestätigen lassen. Man nennt dies eine "Fliegerärztliche Untersuchung", oder "Medical". Klar, auch wer das Fliegen erlernen möchte, muss gesund sein. Es ist je nach Alter unterschiedlich lange gültig (60 Monate bis zum vollendeten 40. Lebensjahr, 24 Monate bis zum vollendeten 60. Lebensjahr, danach 12 Monate). Eine normale, durchschnittliche Gesundheit genügt dafür völlig. Auch "Brillenschlangen" dürfen fliegen, vorausgesetzt, deine Augen sind gesund und du siehst mit Brille normal. Problematisch wird es ab +5/-8 Dioptrien. Krankheiten, die fluguntauglich machen, sind zum Beispiel Herzfehler, Zuckerkrankheit und Asthma. Der zugelassene Fliegerarzt sagt dir, ob du zum Fliegen körperlich geeignet bist. Dieses Tauglichkeitszeugnis (Klasse 2,) ist für alle Schüler zwingend vorgeschrieben, die ihren ersten Alleinflug absolvieren möchten. Die Kosten dafür liegen aktuell um die 80 € und werden von der Krankenkasse leider nicht übernommen. Eine Bescheinigung des Hausarztes reicht nicht aus!

Polizeiliches Führungszeugnis

Bei der Ausbildung zum Motorflug, Motorsegler und Segelflug beantragst du bei deiner Stadt-/Gemeindeverwaltung ein Behördenführungszeugnis, Belegart "O". Auch wenn sich das "Arbeitsblatt Flugschule" in diesem Punkt etwas missverständlich ausdrücken mag, muss dieses Führungszeugnis in jedem Fall beantragt werden. Dieses Dokument wird direkt von der Behörde an das Luftamt Südbayern übersandt (Maximilianstraße 39, 80538 München; bitte diese Anschrift bei der Beantragung unbedingt mit angeben). Daher entfallen die Punkte "An das Luftamt gesendet" und "Kopie für die Akte".

Auszug aus dem Verkehrszentralregister Flensburg

Der Antrag auf einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister kann formlos sein.  Dem Antrag muss eine Kopie des Personalausweises beiliegen. Anschrift: Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg. Bei beiden Formularen (Polizeiliches Führungszeugnis & Auszug aus dem Verkehrszentralregister) reicht es aus, dass zumindest vor Beginn der Ausbildung die Anträge gestellt wurden.

"Sofortmaßnahmen am Unfallort"

Damit ist der klassische "Erste-Hilfe-Kurs" gemeint, den du auch für den Führerschein brauchst. Auch ältere Bescheinigungen werden in der Regel anerkannt.

Flugbuch

Jeden Start wirst du in deinem persönlichen Flugbuch protokollieren. Egal ob bei der Ausbildung oder später als normaler Scheininhaber. Mit dem Flugbuch soll jeder Pilot zu jeder Zeit nachweisen können, ob er die Mindestbestimmungen zur Flugberechtigung erfüllt (Mindestanzahl an Flugstunden und Starts innerhalb der zurückliegende 24 Monate, Checkflug mit Fluglehrer, usw.). Das Flugbuch ist ein Dokument, das jeder Pilot bei sich zu führen hat, wenn er in den Cockpit steigt. Eigentlich ist das Flugbuch bei Ausbildungsbeginn keine Pflicht. Aber du brauchst es sowieso. Also solltest du dir gleich eines besorgen, z.B. bei einem Spezialversandhaus.

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