Das Sprechfunkzeugnis

Funksprechzeugnis BZF II

Der Luftraum gehört dir leider nicht allein. Für die Kommunikation mit den anderen Luftfahrzeugen und den Bodenfunkstellen gibt es gewisse Regeln. Da darf nicht jeder einfach so „daherplappern“, wie es ihm passt. Auch das will gelernt sein. Diese Fähigkeit wird mit dem Erwerb eines gültigen Sprechfunkzeugnisses dokumentiert. Hierfür gibt es zwei Varianten:

  • BZF II deutschsprachig, beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für Flüge nach
  • Sichtflugregeln, reicht für Deutschland und bis F100 (10.000 ft).
  • BZF I englischsprachig, beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis, für Flüge nach
  • Sichtflugregeln, für D + Ausland, (sowie bei Flügen über Flugfläche 100).

Für das Sprechfunkzeugnis findet eine Schulung ebenfalls während der Theorieschulung statt. Vermittelt werden theoretische Grundlagen und praktische Sprechübungen. Die Wahl einer dieser beiden Varianten bleibt dir überlassen. Wenn du halbwegs sattelfest in englischer Sprache bist, dann solltest du das BZF I ablegen. Aus zwei Gründen: Einerseits kosten beide Varianten gleich viel. Andererseits kommst du schneller ins Ausland, wo ein BZF I nötig ist, als du zunächst glauben magst (z.B. die Tschechische Republik). Dieser Ausbildungsteil endet mit Ablegen der Prüfung vor der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post oder bei der  Bundesnetzagentur für Flugfunkzeugnisse (beide Außenstellen in München).

Ausbildung     weiter