Die Zeit als Scheininhaber

Die Welt steht dir offen

Nach der Prüfung musst du dich eigenverantwortlich um den Erhalt der Privat-Piloten-Lizenzschauen bemühen. Dafür müssen alle zwei Jahre bestimmte Bedingungen erfüllt und vom Fluglehrer bestätigt werden (Dokumentation im Flugbuch!). Gefordert werden in dieser Zeit mindestens 25 Starts, bei Motorseglerpiloten zudem mindestens 12 Flugstunden sowie ein Überprüfungsflug mit Fluglehrer. Es muss stets ein gültiges Flugtauglichkeitszeugnis mitgeführt werden, auch beim Segelflug. Wenn beim Flugarzt ein neues Medical ausgestellt wird, dann gilt dieses automatisch als Scheinverlängerung. Zur Prüfung, ob du alles Auflagen erfüllst, kannst du am einfachsten folgende Checkliste verwenden.

Wie geht’s weiter? Die beim Segelfliegen erworbenen fliegerischen Fähigkeiten sind eine hervorragende Basis, um darauf weiterführende Lizenzen aufzubauen. So können wir dir die Ausbildung zum Motorseglerpiloten (Classrating TMG, "Touring-Motor-Glider") anbieten. Wenn du aber beim reinen Segelflug bleiben möchtest, dann bietet sich der Kunstflug an. Aber genauso gut kannst du deine Ambitionen in der Streckenfliegerei ausbauen. Diese Möglichkeiten stehen dir alle offen.

Auch später muss man sich kein eigenes Flugzeug kaufen. Denn der Verein stellt unseren Piloten verschiedene Segelflugzeuge zur Verfügung, die das gesamte Leistungsspektrum abdecken. Vom gutmütigen Gleiter für die Ausbildung bis zum rasanten Flitzer für den Leistungssport ist für jeden Geschmack etwas dabei. Bereitgestellt werden diese Maschinen in einer eigenen Halle auf dem Wacker-Betriebsgelände. In dieser Halle führen wir auch, vorzugsweise in den Wintermonaten, die nötigen Instandhaltungsarbeiten durch. Unser Flugzeugpark wird nicht einfach nur gewartet, sondern macht zur Zeit eine grundlegende Modernisierung durch. Zur Vereinsflotte ganz neu hinzugekommen ist ein schnittiger und komfortabler Reisemotorsegler, der keine Wünsche offen lässt. Jeder Vereinspilot kann auch dafür die Lizenz erwerben und damit fliegen. Durch ganz Europa, schnell und bequem!

Mit alle diesen Maschinen kannst du auch ins Ausland fliegen. Das geht sowohl mit Segelflugzeugen als auch mit Motorseglern. In Anbetracht der Grenznähe zu Österreich kommt das sogar sehr häufig vor und ist Normalität. Bei weiteren Flügen jedoch, beispielsweise in die Tschechische Republik, musst du vorher einen Flugplan aufgeben. Darin werden die geplante Flugroute, Start- und Landezeit und andere Informationen an eine Flugberatungsstelle übermittelt. Außerdem brauchst du in Ländern, in denen nicht deutsch gesprochen wird, ein Funksprechzeugnis in Englisch (BZF I). Wenn du kein Englisch sprechen kannst, dann nimmst du als Copiloten und Funker jemanden mit, der die BFZ1-Lizenz hat und für dich den Sprechfunk erledigt. Wenn auch das nicht geht, dann beschränkt sich dein Fluggebiet auf Deutschland, die Schweiz, und Österreich.

Das war es jetzt aber, jetzt steige endlich ein und flieg los!

Ausbildung